Inklusion und Diklusion an der Fürstenbergschule

 

Gemeinsames Lernen (GL) 

 

GL als Chance Die Grundschule ist von jeher als eine Schule für alle Kinder mit den unterschiedlichsten Begabungen und Fähigkeiten konzipiert. Ziel ist es, jedem Kind gerecht zu werden und alle Kinder zu fordern: "Vom körperlichoder lernbehinderten Kind, bis hin zum hochbegabten." An unserer Schule werden auch Kinder unterrichtet, die besondere Hilfestellung im Schulalltag brauchen. Da gibt es zum Beispiel Schüler mit besonderen Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, mit körperlichen Besonderheiten oder Hör- und Sehschwächen.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass diese Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an besonderen Förderschulen oder im Rahmen des Gemeinsamen Lernens an einer Regelschule gefördert werden.Im GL werden diese Schüler zusammen mit allen anderen unterrichtet und erhalten hier dann auch die individuelle Unterstützung, die sie brauchen, um erfolgreich lernen zu können. Hierbei helfen ihnen zusätzliche, in besonderer Weise ausgebildete Lehrerinnen (Sonderpädagoginnen) und Integrationskräfte gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und –lehrern. Logopäden, Ergotherapeuten und Motopäden unterstützen unsere Arbeit, indem sie ihre Therapiestunden an unserer Schule anbieten und durchführen. Die enge Zusammenarbeit der verschieden Professionen (Klassenlehrer, Sonderpädagogen, Erzieher, Schulsozialarbeiter, Mediziner, Therapeuten und Eltern) ermöglicht allen Kindern unserer Schule ein optimal abgestimmtes Lernklima mit individuellen Lernerfolgen.

 

• Förderung innerhalb des Klassenverbandes

• Zielgleiche Förderung in Differenzierungsgruppen

• Zieldifferente Förderung in Kleingruppen

• Förderung im Offenen Ganztag: Lesen, Mathematik, LRS, Sensomotorischer Sport

• Differenzierte Förderung innerhalb der Hausaufgabenbetreuung durch Lehrkräfte

• Ausführliche und begleitende Schuleingangsdiagnostik während des gesamten Vorschuljahres und in der Schuleingangsphase

 

Im Schuljahr 2023/24 werden an unserer Schule ca. 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet. Grundsätzlich können alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus unserem Schuleinzugsgebiet im GL gefördert werden. Ziel der gemeinsamen, integrativen Förderung ist dabei nicht nur die sonderpädagogische Förderung des einzelnen Kindes, sondern auch die Vermittlung der wichtigen, über die Schule hinaus weisenden Erfahrung für alle, dass alle Kinder sehr gut gemeinsam miteinander und voneinander lernen und zusammen das Schulleben gestalten können. Ausgangspunkt dabei ist die grundsätzliche Anerkennung der Heterogenität jeder Lerngruppe.

 

Die folgenden Grundgedanken beschreiben die Intentionen im Gemeinsamen Lernen und darüber hinaus auch die der weiteren pädagogischen Arbeit der Schule:

 

Der GL wird auch als Chance begriffen

• zur weiteren Innovation der Schule auf allen Ebenen (Kooperation, Offenheit, Solidarität und gemeinsame Verantwortlichkeit von Schülern untereinander, Schülern und Lehrern und Lehrern untereinander);

• zu ihrer weiteren Humanisierung (konsequente Individualisierung der Lern- und Entwicklungsanregungen, Lernen wird als individueller Prozess gesehen);

• zur Weiterentwicklung einer pädagogischen Kultur (Gestaltung von entwicklungsfördernden Lebensräumen für alle Kinder);

• zur Erweiterung der Professionalität pädagogischen Handelns (konsequente Teamarbeit, Absprache von erzieherischem und unterrichtlichem Handeln, gemeinsame Verantwortlichkeit). Prinzipien des GL und darüber hinaus sind

• die Wahrnehmung und Berücksichtigung der individuellen Lebensumwelt der Kinder und

• die Orientierung an den Stärken und Fähigkeiten und nicht an den Defiziten der Kinder.

 

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Ausgangssituationen, in denen im Zusammenhang der Schullaufbahn in der Primarstufe eine genaue Diagnose und Beratung erforderlich sind.

 

1) Bereits vor dem Schulbesuch liegt eine Diagnose über einen Förderbedarf vor. So früh festgestellte Beeinträchtigungen liegen zumeist in den Förderschwerpunkten - Hören und Kommunikation - Sehen - Geistige Entwicklung - Körperliche und motorische Entwicklung - Sprache - Sozial-emotionale Entwicklung - Autismus Die Eltern können dann bereits zur Einschulungsuntersuchung ein Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SFVerfahren) beantragen und diese Kinder können – je nach Empfehlung des pädagogischen Gutachtens und der Entscheidung des Schulamtes – im Rahmen des GL oder in einer Förderschule bereits mit Beginn der Schule gefördert werden.

 

2) Im Laufe der schulischen Entwicklung eines Kindes zeigen sich Entwicklungsschwierigkeiten. Zur Entscheidung über zusätzliche Lernhilfen, individuelle Förderangebote oder über die Einleitung eines AOSF-Verfahrens ist die genaue Beobachtung und Beschreibung des Lernverhaltens eines Kindes. Dabei finden folgende Bereiche im Rahmen des schulischen Alltags Beachtung:

- Soziales Verhalten (mangelnde Integration, Konflikte, Regelverstöße, Probleme bei Partnerarbeit und Gruppenarbeit);

- Emotionales Verhalten (Ängstlichkeit, Verschlossenheit, Aggression, mangelndes Selbstvertrauen);

- Sprachliches Verhalten (Artikulation, Wortschatz, Syntax, Sprachproduktion, Kommunikationsverhalten);

- Motorisches Verhalten (Grobmotorik, Feinmotorik, Raumorientierung, Reaktion);

- Wahrnehmung (Koordination von Reizen, mangelnde Selektion, mangelnde Konzentration, Raumorientierung, Handlungsplanung, Differenzierung);

- Konzentration (Aufmerksamkeit, Ausdauer, Ablenkbarkeit, Motivation, Arbeitstempo);

- Erfassen, Speichern und Transfer von Lerninhalten (Aufgabenverständnis, Umsetzung von Lernaufträgen, Verbindung mit bereits Gelerntem)

- Mathematisches Lernen (Zahlenvorstellung, Zuordnung von Menge und Zahl, Zahlenraumvorstellung, Mengenerfassung, Verständnis von Sachaufgaben);

- Lese-Rechtschreiben (Laut-Buchstabenzuordnung, Analyse und Synthese, Sinnerfassung, Regelerfassung);

- Erfassen von Lernzusammenhängen

 

Diklusion

 

Der pädagogische Schwerpunkt „Diklusion“ ermöglicht darüber hinaus allen Kindern im Gemeinsamen Lernen den barrierefreien Zugang zu allen digitalen Geräten und Maschinen an der FBS. Der Begriff „Diklusion“, geprägt von Dr. Lea Schulz, steht für die Verbindung der beiden Begriffe Digitale Medien und Inklusion und meint den Einsatz von digitalen Endgeräten und Software, um das inklusive Lernen und Unterrichten zu unterstützen.

 

Darüber hinaus erleben wir in unserer täglichen pädagogischen Arbeit eine sehr große Motivation und Arbeitsbereitschaft bei allen Kindern in den analogen und digitalen Makerspace– Projekten morgens, nachmittags und in den Ferien. Dabei profitieren gerade die Kinder mit emotionalen Belastungen von den ergebnisorientierten und partnerschaftlichen Bauen, Werken und auch Programmieren.

 

Handlungsmöglichkeiten / Förderung

 

Im Anschluss an die Phase der genauen Beobachtung und Diagnose des Lernverhaltens ergeben sich zwei Handlungsalternativen: Liegen die Lernschwierigkeiten nur in einem Bereich oder sind sie nicht störend für das gesamte Lernverhalten, so können zunächst alle Möglichkeiten der individuellen Förderung durch die Grundschule ausgeschöpft

werden, z. B.:

• alle Formen der qualitativen und quantitativen Differenzierung (Förderkonzept),

• zusätzliche Anschauungsmittel, Wahl anderer Arbeitsmittel,

• veränderte, individuell angepasste Rhythmisierung des Unterrichtstages (Bewegungspausen),

• Veränderung des Schülerarbeitsplatzes (z. B. Einzelplatz)

• Veränderungen der Lehrer-Schüler-Interaktion, z. B. stärkere Zuwendung etc.,

• Beratende Gespräche mit den Eltern zur Sicherung der häuslichen Unterstützung bzw. zur Abhilfe störender bzw. irritierender häuslicher Einflüsse etc. (Aufnahme in den Offenen Ganztag)

• Förderunterricht im schulischen Rahmen usw. (Gastkind im OGS am „Förder-Freitag“). Auch außerschulische Beratungs- und Förderangebote können in diesem Zusammenhang angeraten werden: - psychomotorische Förderung, - Sprachförderung – Sprachtherapie, - Ergotherapie, - Erziehungsberatungsstellen, - Ärzte (z. B. Überprüfung „Sehen“, „Hören“)

 

Wenn die Lernprobleme eines Schülers umfassend sind, d. h. nicht nur in einem Bereich liegen, und so schwerwiegend, dass sie mit den oben dargestellten Förder-Möglichkeiten der Grundschule alleine nicht aufgefangen werden können, liegt die Vermutung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nahe und es kann nach einem Gespräch mit den Eltern der Antrag auf Feststellung dieses Förderbedarfes gestellt werden. Zumeist liegt ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor in den Förderschwerpunkten: Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung.

 

Pädagogische Organisation des GL

 

Die Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Gemeinsamen Lernen unserer Schule nicht als eine zusätzliche Aufgabe betrachtet, die vorwiegend von der Förderlehrerin / dem Förderlehrer parallel zur übrigen unterrichtlichen Arbeit in einer nur räumlichen Einheit mit dieser geleistet wird. Die Förderung der Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten ist vielmehr integraler Bestandteil des gesamten Förderkonzeptes für die Klasse und von diesem nicht zu trennen. Auch Kinder, bei denen kein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt wurde, zeigen beim Lernen ganz unterschiedliche Voraussetzungen, verfügen über ganz unterschiedliche Stärken und Schwächen und bedürfen entsprechend jeweils gezielter individueller Hilfe und Unterstützung.

Unterschiede zu den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind häufig mehr gradueller als grundsätzlicher Natur. Starre Unterscheidungen etwa zwischen so genannt behinderten und nicht behinderten Kindern lösen sich so im Unterrichtsalltag auf zugunsten einer genauen Betrachtung der jeweils individuellen Förderbedarfs und Fördernotwendigkeiten. Die GL-Teams, bestehend aus Klassenleitung, Sonderpädagogin und Integrationskräften, unterrichten die Klassen gemeinsam.

Die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten ist die Grundlage für Lernzuwächse bei allen Kindern. Leistungsbeurteilung bei im Gemeinsamen Lernen Zur Leistungsbewertung – u.a. Notengebung und Zeugniserstellung – ist es wichtig, zu unterscheiden, welchem Förderschwerpunkt die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf angehören.

 

In der Regel zielgleiche Förderung im Rahmen der Förderschwerpunkte:

• Hören und Kommunikation

• Körperliche und motorische Entwicklung

• Sehen

• Emotionale und soziale Entwicklung

• Sprache

• Autismus Schüler, die im Rahmen der genannten Förderschwerpunkte gefördert werden, unterliegen den Richtlinien der Grundschule. Beurteilung, Notengebung und Zeugnisregelung unterscheiden sich nicht von denen der übrigen Grundschüler. Auf dem Zeugnis wird die sonderpädagogische Förderung mit Förderschwerpunkt vermerkt.

 

Zieldifferente Förderung im Rahmen der Förderschwerpunkte:

• Lernen

• geistige Entwicklung Schüler, die im Rahmen dieser Förderschwerpunkte gefördert werden, unterliegen den Richtlinien der Förderschule für geistige Entwicklung bzw. der Förderschule für Lernen in Anlehnung an die Richtlinien der Grundschule und unter Beachtung der im Förderplan aufgestellten Ziele. Auf den Zeugnissen wird auf die sonderpädagogische Förderung mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt hingewiesen. Der Versetzungsvermerk entfällt. Die Zeugnisse der zieldifferent unterrichteten Schüler/innen an unserer Schule sind reine Berichtszeugnisse, in denen der Leistungsstand des Kindes und seine Förderentwicklung im Text erläutert werden.

 

Gemeinsames Lernen an der Fürstenbergschule ist ein wichtiger Bestandteil unseres individuellen Förderkonzeptes und ermöglicht allen Kindern eine fundierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Gemeinsames Lernen als Chance

 

Die Grundschule ist von jeher als eine Schule für alle Kinder mit den unterschiedlichsten Begabungen und Fähigkeiten konzipiert. Ziel ist es, jedem Kind gerecht zu werden und alle Kinder zu fordern: "Vom körperlich- oder lernbehinderten Kind, bis hin zum hochbegabten."

 

An unserer Schule werden auch Kinder unterrichtet, die besondere Hilfestellung im Schulalltag brauchen. Da gibt es zum Beispiel Schüler mit besonderen Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, mit körperlichen Besonderheiten oder Hör- und Sehschwächen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass diese Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an besonderen Förderschulen oder im Rahmen des Gemeinsamen Lernens an einer Regelschule gefördert werden. Im GL werden diese Schüler zusammen mit allen anderen unterrichtet und erhalten hier dann auch die individuelle Unterstützung, die sie brauchen, um erfolgreich lernen zu können. Hierbei helfen ihnen zusätzliche, in besonderer Weise ausgebildete Lehrerinnen (Sonderpädagoginnen) und Integrationskräfte gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und –lehrern. Logopäden, Ergotherapeuten und Motopäden unterstützen unsere Arbeit, indem sie ihre Therapiestunden an unserer Schule anbieten und durchführen. Die enge Zusammenarbeit der verschieden Professionen (Klassenlehrer, Sonderpädagogen, Erzieher, Schulsozialarbeiter, Mediziner, Therapeuten und Eltern) ermöglicht allen Kindern unserer Schule ein optimal abgestimmtes Lernklima mit individuellen Lernerfolgen.

 

Förderung innerhalb des Klassenverbandes
Zielgleiche Förderung in Differenzierungsgruppen
Zieldifferente Förderung in Kleingruppen
Förderung im Offenen Ganztag: Lesen, Mathematik, LRS, Sensomotorischer Sport 
Differenzierte Förderung innerhalb der Hausaufgabenbetreuung durch Lehrkräfte
Ausführliche und begleitende Schuleingangsdiagnostik während des gesamten Vorschuljahres und in der Schuleingangsphase

 

Im Schuljahr 2023/24 werden an unserer Schule ca. 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichtet. Grundsätzlich können alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus unserem Schuleinzugsgebiet im GL gefördert werden.

 

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