Zusammenarbeit mit den Eltern

 

Einleitung

Eltern sind an unserer Schule herzlich willkommen – und das meinen wir wörtlich. Im Interesse der Kinder und aller Beteiligten halten wir eine intensive, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule für notwendig. Ein offenes, vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Schule ist die Voraussetzung dafür, dass ein Kind in seiner ganzen Persönlichkeit verstanden wird.

 

Wir geben den Eltern Einblick in unsere Arbeit, indem wir sie an den Elternabenden über die konkrete Unterrichtsarbeit informieren. Gemeinsam können Ideen ausgetauscht werden, wie Eltern die Lernentwicklung ihres Kindes unterstützen können. Außerdem können Eltern jederzeit nach Absprache im Unterricht hospitieren, um die Arbeit in den Klassen und in der Schule anschaulich kennen zu lernen. Darüber hinaus sind sie oft aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligt, z. B. als Lesemütter / Leseväter oder an Projekten.

 

Viele unserer Aktivitäten sind nur dank des großen Engagements unserer Eltern möglich:

- als Begleitung bei Ausflügen und Besuchen von außerschulischen Lernorten

- bei der Vorbereitung und Mitgestaltung von Festen und Veranstaltungen

- durch Mithilfe im Unterricht

- durch Mitgliedschaft und Mitarbeit im Förderverein

- durch Mitarbeit in den Mitwirkungsgremien

 

Ein effektives Lernumfeld kann nur dann geschaffen werden, wenn der regelmäßige Austausch zwischen Schule, Eltern, Lehrkräften und Erzieherinnen erfolgt.

 

Mitwirkungsgremien

„Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken“. § 1. Abs. 1 Schulmitwirkungsgesetz

Die Mitwirkung in der Schule durch die Erziehungsberechtigten wird durch die rechtlichen Bestimmungen im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Eltern haben die Gelegenheit und das Recht, in folgenden Gremien mitzuwirken:

- Klassenpflegschaft

- Klassenkonferenz

- Schulpflegschaft

- Schulkonferenz

 

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern einer Klasse. Sie wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, die die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft bzw. Schulkonferenz vertreten. Sie werden für ein Schuljahr gewählt. In diesem Gremium wird über Angelegenheiten, die die Klasse betreffen beraten, z. B. Schulveranstaltungen, Hausaufgaben, Einführung von Lernmitteln, Arbeitsgemeinschaften, Umgang mit Problemen in der Klasse, etc.

 

Klassenkonferenz

Das Gremium der Klassenkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften einer Klasse, dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie einem weiteren gewählten Elternvertreter zusammen. Die Klassenkonferenz entscheidet über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder über Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler bei groben Regelverstößen.

Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien tagen, orientiert sich an dem akuten Bedarf. In der Regel finden sie ein bis zwei Mal pro Schuljahr statt.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Ihre Mitglieder sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter. Sie beraten über Anträge und Entscheidungen für die Schulpflegschaft. Darüber hinaus wählen die Mitglieder (eine Stimme pro Klasse) einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter/in, sowie weitere Mitglieder für die Schulkonferenz.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Mitglieder sind gewählte Vertreter der Eltern und des Kollegiums. Die Anzahl bestimmt sich nach der Größe der Schule. An der Fürstenbergschule werden jeweils 6 Eltern und 6 Lehrer/innen für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulleitung hat den Vorsitz, ohne stimmberechtigt zu sein. Nur bei Stimmgleichheit hat sie Entscheidungsbefugnis.

Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie trifft verbindliche Entscheidungen über z. B.:

- das Schulprogramm

- Einführung von Lehr- und Lernmitteln

- Schulveranstaltungen

- Festlegung beweglicher Ferientage

- Verwendung finanzieller Mittel

- Wahl des Schulleiters

- Einführung von Betreuungsmaßnahmen

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für ein Jahr gewählt (siehe Schulkonferenz)

 

Elternberatungskonzept

Im Zusammenhang mit der individuellen Förderung jedes Kindes nimmt die Elternberatung an unserer Schule einen sehr hohen Stellenwert ein. Nur in Zusammenarbeit mit den Eltern gelingt es, ein Kind optimal zu fördern und zu fordern.

Neben der ausführlichen Beratung im Zusammenhang mit dem Schulanfang ist Elternberatung u.a. zu folgenden Punkten wichtig:

 

  • Diagnostik des Lernstandes bzgl. des Schülers
  • individueller Förderbedarf eines Schülers
  • Erstellung von Gutachten im Rahmen des AO-SF
  • Hausaufgaben
  • zusätzliche Förder- und Fordermöglichkeiten
  • außerschulische Beratungsstellen
  • Begabtenförderung
  • Schullaufbahnberatung in Bezug auf den Übergang zur weiterführenden Schule
  • Verhaltensauffälligkeiten (ADS / ADHS)
  • Kooperation mit schulpsychologischen Diensten
  • Kooperation mit dem Offenen Ganztag: Klassenlehrer – Förderlehrer – Hausaufgabenlehrer
  • Elternsprechtage nach Bedarf
  • Lehrersprechstunden nach telefonischer Absprache
  • teilweise tägliche Verhaltensrückmeldungen (Smiley-Hefte)
  • Kriseninterventionsgespräche
  • Gesundheitsberatung
  • Bildungspaket
  • Erziehungsberatungsstelle
  • Zeugnisse

 

Entsprechend dem § 44 SchulG und der ADO § 8 werden 2 Elternsprechtage jeweils  im November und März an unserer Schule durchgeführt. Diese Eltern-sprechtage reichen jedoch nicht aus, um den Beratungsbedarf einiger Schüler/ -innen und Eltern gerecht zu werden. Beratungsgespräche finden deshalb an unserer Schule „bedarfsorientiert“ statt, entsprechend den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Kinder. Das können Monats-, Wochen- aber auch Tagesgespräche sein. Diese Beratungsgespräche können in der Schule, aber auch im Elternhaus stattfinden. Manchmal ist es auch notwendig, außerschulische Beratungsstellen, Förderschulen oder anderweitige Institutionen gemeinsam aufzusuchen. Auch Gespräche mit Therapeuten, Ärzten und Jugendämtern gehören zu unserem Beratungsgespräch. Diese Beratungsgespräche finden persönlich und / oder telefonisch statt.

Nur wenn Absprachen und Zielvereinbarungen gemeinsam getroffen, durchgeführt und die Maßnahmen und Konsequenzen beiderseits getragen werden, sind sie für das einzelne Kind erfolgreich. Elterninformationen zum Lernen, zu den Lerninhalten und zu den Vorhaben der Klassen werden in den Klassenpflegschaften erläutert. Solche, die die ganze Schule betreffen (Termine, Veranstaltungen etc.) werden in den Schulpflegschaftsitzungen erörtert und in der Schulkonferenz beschlossen. Die Umsetzung der Beschlüsse wird in den Klassenpflegschaftversammlungen und in den Lehrerkonferenzen organisiert. Alle wichtigen Termine, Adressen, Broschüren, Veranstaltungen sind für die Eltern sowohl am Informationsbrett als auch auf der Homepage einsehbar.

 

Kontakt

Fürstenbergschule Ense
Am Gelke 17
59469 Ense

Schule:

info@fürstenbergschule.de

info@xn--frstenbergschule-jzb.de

Tel.: 02938 / 49360

029 Fax: 02938 / 49361

 

OGS:

ogs@fürstenbergschule.de

02938 / 49362

 

Förderverein:

foerderverein@fürstenbergschule.de

Druckversion | Sitemap
© Fürstenbergschule Ense