Mitwirkungsgremien
Die Mitwirkung in der Schule durch die Erziehungsberechtigten wird durch die rechtlichen Bestimmungen im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Eltern haben die Gelegenheit und das Recht, in folgenden Gremien mitzuwirken:
- Klassenpflegschaft
- Klassenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern einer Klasse. Sie wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, die die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft bzw. Schulkonferenz vertreten. Sie werden für ein Schuljahr gewählt. In diesem Gremium wird über Angelegenheiten, die die Klasse betreffen beraten, z. B. Schulveranstaltungen, Hausaufgaben, Einführung von Lernmitteln, Arbeitsgemeinschaften, Umgang mit Problemen in der Klasse, etc.
Klassenkonferenz
Das Gremium der Klassenkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften einer Klasse, dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie einem weiteren gewählten Elternvertreter zusammen. Die Klassenkonferenz entscheidet über Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder über Ordnungsmaßnahmen für einzelne Schüler bei groben Regelverstößen.
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien tagen, orientiert sich an dem akuten Bedarf. In der Regel finden sie ein bis zwei Mal pro Schuljahr statt.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Ihre Mitglieder sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter. Sie beraten über Anträge und Entscheidungen für die Schulpflegschaft. Darüber hinaus wählen die Mitglieder (eine Stimme pro Klasse) einen Schulpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter/in, sowie weitere Mitglieder für die Schulkonferenz.
Frau Julia Hoffmann (Klasse 3A)
1. Vorsitzende Elternvertreterin der Schulpflegschaft
Herr Rafaele Russo (Klasse 1A)
2. Vorsitzender Elternvertreter der Schulpflegschaft
Frau Tauber (Klasse 4A)
Frau Sohns (Klasse 1C)
Frau Guminski (Klasse 1B)
Frau Marschall (Klasse 2B)
Stellvertretung:
Herr Vogelsang (Klasse 1C), Frau Stehling (Klasse 1B)
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Mitglieder sind gewählte Vertreter der Eltern und des Kollegiums. Die Anzahl bestimmt sich nach der Größe der Schule. An der Fürstenbergschule werden jeweils 6 Eltern und 6 Lehrer/innen für die Schulkonferenz gewählt. Die Schulleitung hat den Vorsitz, ohne stimmberechtigt zu sein. Nur bei Stimmgleichheit hat sie Entscheidungsbefugnis.
Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie trifft verbindliche Entscheidungen über z. B.:
- das Schulprogramm
- Einführung von Lehr- und Lernmitteln
- Schulveranstaltungen
- Festlegung beweglicher Ferientage
- Verwendung finanzieller Mittel
- Wahl des Schulleiters
- Einführung von Betreuungsmaßnahmen
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für ein Jahr gewählt (siehe Schulkonferenz)